Persönliche Assistenz

 

Bei diesem Angebot fungiert der Mensch mit Behinderungen als Auftraggeber und die jeweilige Einrichtung als Auftragnehmer. Persönliche Assistenz gibt behinderten Menschen die Möglichkeit, ihr Leben nach ihren eigenen Bedürfnissen zu gestalten. Persönliche Assistenz umfasst alle Bereiche des täglichen Lebens, in denen Menschen auf Grund ihrer Behinderung Hilfe und Unterstützung benötigen. Als Assistenznehmer wählen Menschen mit Behinderung ihre Assistenten selbst aus. Sie leiten sie an und bestimmen Zeit, Ort und Art der Assistenzleistungen.
Der Unterschied zu den anderen Angeboten besteht darin, dass bei der Persönlichen Assistenz die Initiative von den Betroffenen ausgeht und sie die Organisation ihrer Hilfe selbst in die Hand nehmen.


Folgende Verantwortlichkeiten werden durch den Auftraggeber übernommen:

  • Personalauswahl: Der Auftragnehmer (Lebenshilfe) setzt für die Erbringung der Leistungen geeignete Fachkräfte ein. Es können nur Personen eingesetzt werden, die der Auftraggeber (Betroffener) als Assistent akzeptiert hat.
  • Hilfeplanung: Der Auftragnehmer (Lebenshilfe) stellt die Versorgung, Betreuung und Assistenz entsprechend dem gesonderten festgestellten Bedarf und auf Grundlage der Wünsche des Auftraggebers (Betroffener) sicher.
  • Finanzplanung: Die Auftraggeber kontrollieren die Verwendung der ihnen zustehenden Finanzmittel.
  • Organisation: Die Auftraggeber gestalten ihren Tagesablauf nach ihren Anforderungen und Wünschen. Die Auftraggeber bestimmen, an welchem Ort die Assistenz erbracht wird (z. B. in ihrer Wohnung, am Arbeitsplatz, am Urlaubsort, bei Besuchen von Freunden oder Familienangehörigen).

 

Kontakt:


Ansprechpartner:
Anke Brockmann

Bahnhofstr.18
16303 Schwedt/Oder

Tel.: 03332/47589-0
E-Mail: kontakt@lebenshilfe-uckermark.de

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